Allgemeine Informationen
- Die Stadtverwaltung Eilenburg setzt Ort und Zeit der Trauerfeier, Bestattung bzw. Beisetzung im Einvernehmen mit dem Bestattungspflichtigen und dem Bestattungsinstitut fest.
- Bestattungen werden in der Regel Montag bis Freitag durchgeführt.
- Auf Antrag kann eine Bestattung auch am Samstag erfolgen.
- Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
- Die Ruhezeit beträgt in der Regel 20 Jahre.
- Ausgrabungen und Umbettungen bedürfen u.a. der Genehmigung der Stadtverwaltung Eilenburg.
- Ausgrabungen und Umbettungen bei anonymen und teilanonymen Gemeinschaftsanlagen sind nicht möglich.
- Für die Nutzung der Feierhalle wird eine Gebühr von 180 € erhoben.
- Für die Nutzung einer Kühlzelle wird eine Gebühr von 41 € erhoben.
Alle Angaben beziehen sich auf die z.Zt. gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.
Friedhofsverwaltung Frau Lindner
Stadtverwaltung Eilenburg FB Wirtschaft
Marktplatz 1, 04838 Eilenburg
Tel: 03 42 3 / 652 170
Fax: 03 42 3 / 652 140
E-Mail: buergerbuero@eilenburg.de
Friedhofsverwalter Herr Böhme
Evangelischer Pfarrer Herr Eckehart Winde
Tel: 03 42 3 / 61 49 09 3
Grabstätten
Erdbestattung
Reihengrabstätte (1.220 €)
- nur Einzelgrab
- keine Grabstellenauswahl möglich
- innerhalb einheitlicher Rasenfläche
- nur waagerecht liegende Grabmale zulässig
- Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg
Wahlgrabstätte einstellig (1.170 €)
(mit Urnen kombinierbar) zweistellig (1.300 €)
- Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
- vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
- Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
- mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich
- einstellig – Möglichkeit von zzgl. 4 Urnen
- zweistellig – Möglichkeit von zzgl. 8 Urnen
Urnenbestattung
Urnenreihengrabstätte (615 €)
- nur Einzelgrab
- keine Grabstellenauswahl möglich
- innerhalb einheitlicher Rasenfläche
- nur waagerecht liegende Grabmale zulässig
- Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg
Urnenwahlgrabstätte (651 €)
- max. 4 Urnen
- Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
- vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
- Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
- mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich
Urnengemeinschaftsgrabstätte
- Ausgrabungen und Umbettungen nicht möglich
- innerhalb einer einheitlichen Rasenfläche mit zentraler Ablagestelle für Kränze und Blumen
- Beisetzung findet an symbolischer Grube statt
- Pflege erfolgt durch Stadt Eilenburg
anonym (580 €)
- Beisetzung der Reihe nach ohne Kennzeichnung
teilanonym (600 €)
- Beisetzung der Reihe nach aber Angabe von Namen, Vornamen, Geburts- und Sterbedatum auf zentralem Stein
- genaue Lage der Urne bleibt aber anonym
Wahlgrabstätte (kombinierbar mit Erdbestattung)
- Erwerb eines i.d.R. 20-jährigen Nutzungsrechtes mit Urkunde
- vorzeitiger Erwerb möglich mit 5-Jahresbindung
- Übernahme der Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes
- mehrfache Verlängerung der Nutzungszeit um jeweils 5 Jahre möglich
einstellig (740 €)
- max. 4 Urnen, zzgl. 1 Erdbestattung
zweistellig (870 €)
- max. 8 Urnen, zzgl. 2 Erdbestattungen
Eingang Friedhof Eilenburg Ost
Trauerhalle Außen Friedhof Eilenburg Ost
Trauerhalle Außen Friedhof Eilenburg Ost
Trauerhalle Innen Friedhof Eilenburg Ost
Urnengemeinschaft Friedhof Eilenburg Ost
Urnengräber Friedhof Eilenburg Ost